Rechtsprechung
BFH, 15.04.2011 - III B 140/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- openjur.de
Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2
Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- Bundesfinanzhof
Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 FGO
Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - rewis.io
Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- ra.de
- rewis.io
Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
Anforderungen an die Substanziierung einer Divergenzrüge - datenbank.nwb.de
Schlüssige Darlegung einer Divergenz; Zulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07
- BFH, 15.04.2011 - III B 140/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.02.2009 - III R 37/07
Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem …
Auszug aus BFH, 15.04.2011 - III B 140/10
Die Revision ist auch nicht wegen (vermeintlicher) Divergenz des angegriffenen FG-Urteils von dem Senatsurteil vom 9. Februar 2009 III R 37/07 (BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928) zuzulassen. - BFH, 23.02.2006 - III R 65/04
Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf …
Auszug aus BFH, 15.04.2011 - III B 140/10
Daran fehlt es, soweit die Beklagte und Beschwerdeführerin (Familienkasse) eine Divergenz des angegriffenen FG-Urteils von dem Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04 (BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753) behauptet. - BFH, 04.12.2008 - XI B 250/07
Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen - …
Auszug aus BFH, 15.04.2011 - III B 140/10
Alternative FGO kommt jedoch nicht in Betracht, wenn das FG erkennbar von den Rechtsgrundsätzen der BFH-Rechtsprechung ausgeht, diese aber (vermeintlich) fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls anwendet; denn nicht die Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils im Einzelfall, sondern nur die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen rechtfertigt die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2008 XI B 250/07, BFH/NV 2009, 394). - BFH, 27.06.2008 - II B 19/07
Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen - …
Auszug aus BFH, 15.04.2011 - III B 140/10
Des Weiteren ist auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und eine identische Rechtsfrage handele (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 2008 II B 19/07, BFH/NV 2008, 1519).
- BFH, 20.09.2012 - IX B 174/11
NZB: Divergenz bei Ermessensentscheidung; unterlassene Amtsermittlung
Eine solche Überprüfung betrifft die Rechtsanwendung im Einzelfall, nicht aber eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470; vom 15. April 2011 III B 140/10, BFH/NV 2011, 1377). - BSG, 02.09.2011 - B 11 AL 74/11 B Es bedarf deshalb auch keiner näheren Vertiefung, dass sich der Beschwerdebegründung ebenfalls nicht - wie dies zu einer schlüssigen Darlegung der Divergenz gehört - entnehmen lässt, dass es sich im (angeblichen) Divergenzurteil um einen vergleichbaren Sachverhalt und eine identische Rechtsfrage gehandelt hat (vgl ua Senatsbeschluss vom 26.5.2011 - B 11 AL 145/10 B - RdNr 5; ebenso BFH, Beschlüsse vom 5.10.2010 - X B 72/10 - und vom 15.4.2011 - III B 140/10).