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   BFH, 15.04.2011 - III B 140/10   

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https://dejure.org/2011,16117
BFH, 15.04.2011 - III B 140/10 (https://dejure.org/2011,16117)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2011 - III B 140/10 (https://dejure.org/2011,16117)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2011 - III B 140/10 (https://dejure.org/2011,16117)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • ra.de
  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Anforderungen an die Substanziierung einer Divergenzrüge

  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung einer Divergenz; Zulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.02.2009 - III R 37/07

    Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem

    Auszug aus BFH, 15.04.2011 - III B 140/10
    Die Revision ist auch nicht wegen (vermeintlicher) Divergenz des angegriffenen FG-Urteils von dem Senatsurteil vom 9. Februar 2009 III R 37/07 (BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928) zuzulassen.
  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus BFH, 15.04.2011 - III B 140/10
    Daran fehlt es, soweit die Beklagte und Beschwerdeführerin (Familienkasse) eine Divergenz des angegriffenen FG-Urteils von dem Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04 (BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753) behauptet.
  • BFH, 04.12.2008 - XI B 250/07

    Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen -

    Auszug aus BFH, 15.04.2011 - III B 140/10
    Alternative FGO kommt jedoch nicht in Betracht, wenn das FG erkennbar von den Rechtsgrundsätzen der BFH-Rechtsprechung ausgeht, diese aber (vermeintlich) fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls anwendet; denn nicht die Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils im Einzelfall, sondern nur die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen rechtfertigt die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2008 XI B 250/07, BFH/NV 2009, 394).
  • BFH, 27.06.2008 - II B 19/07

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

    Auszug aus BFH, 15.04.2011 - III B 140/10
    Des Weiteren ist auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und eine identische Rechtsfrage handele (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 2008 II B 19/07, BFH/NV 2008, 1519).
  • BFH, 20.09.2012 - IX B 174/11

    NZB: Divergenz bei Ermessensentscheidung; unterlassene Amtsermittlung

    Eine solche Überprüfung betrifft die Rechtsanwendung im Einzelfall, nicht aber eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470; vom 15. April 2011 III B 140/10, BFH/NV 2011, 1377).
  • BSG, 02.09.2011 - B 11 AL 74/11 B
    Es bedarf deshalb auch keiner näheren Vertiefung, dass sich der Beschwerdebegründung ebenfalls nicht - wie dies zu einer schlüssigen Darlegung der Divergenz gehört - entnehmen lässt, dass es sich im (angeblichen) Divergenzurteil um einen vergleichbaren Sachverhalt und eine identische Rechtsfrage gehandelt hat (vgl ua Senatsbeschluss vom 26.5.2011 - B 11 AL 145/10 B - RdNr 5; ebenso BFH, Beschlüsse vom 5.10.2010 - X B 72/10 - und vom 15.4.2011 - III B 140/10).
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